Bausparvertrag gekündigt – was nun?

Plan zeichnenSeit Anfang 2014 fangen einige Bausparkassen an, ältere Bausparverträge mit Einlagenzinsen bis zu 5% zu kündigen, weil es für sie ein Minus-Geschäft ist. Dem war nicht immer so. Vor einigen Jahren lag die Umlaufrendite von Anleihen noch bei 1,2%. Die Rendite ist aber seitdem auf etwa 0,4% gesunken und verschlechtert so das Betriebsergebnis der Bausparkassen und Landesbausparkassen erheblich und stellt den Dienstleistern unter Druck, die Erträge wieder auf Vordermann zu bringen.

Die Bausparkassen greifen deshalb zurück auf die Möglichkeit, Bausparverträge zu kündigen, die mehr als zehn Jahre zuteilungsreif sind. Das trifft aber schon zu, wenn die Bausparverträge ein Guthaben von über 40% aufweisen. „Ein Vertrag ist dann zuteilungsreif, wenn das Mindestbausparguthaben erreicht ist und Kunden sich theoretisch das restliche nötige Geld für ihr Eigenheim leihen können“, so einen Artikel der Welt am 20.1.2015 [Artikelvorschlag 2]. Im Streit wird klar, dass es um die Sichtweise geht. Ist ein Bausparvertrag eine Geldanlage oder die Möglichkeit an einen günstigen Kredit zu gelangen. Nach Auffassung des Landgerichts Mainz in einem Urteil vom Juli 2014 wird die Auffassung der Bausparkassen bestätigt, dass Zweck eines Bausparvertrages das Erlangen eines günstigen Kredits ist. Und wenn dieser Kredit nicht vom Bausparer eingefordert wird, hat die Bausparkasse das Recht den Vertrag zu kündigen.

Was können Sie tun?

Viele Bausparer lassen sich entweder Ihre Einlagen auszahlen oder stimmen eine Inanspruchnahme eines Kredits zu. Obacht. Die neuen Verträge lassen selten so hohe Zinsen zu wie im alten Vertrag. Prüfen Sie oder lassen Sie Ihren alten Vertrag genauestens prüfen. Vielleicht besteht die Möglichkeit der Beitragsfreistellung, wenn Sie die Bausparsumme noch nicht erreicht haben und Sie können so eine Kündigung umgehen, die mit der Begründung „Bausparvertrag als Geldanlage“ von Ihrer Bausparkasse ausgesprochen wurde. Oder Sie reduzieren Ihre eingezahlten Beiträge auf ein Minimum und zögern so das Erreichen der vereinbarten Bausparsumme aus. Dies sollten Sie jedoch nie in die Tat umsetzen bevor Sie mit Sicherheit wissen, dass Ihr Vertrag es zulässt. Sonst hat die Bausparkasse das Recht den Vertrag zu kündigen mit der Begründung „Vertragsbedingungen nicht erfüllt“. Betroffene müssen jedoch nicht zwingend auf die Vorgehensweise der Bausparkassen eingehen. Die Kündigungsrechte, auf die sich die Bausparkassen berufen, sind vertraglich nicht vereinbart worden, weshalb nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Urteil des Landgerichts Mainz (Az. 5 O 1/14) nicht begründet ist.

Sie können hier einen Musterbrief herunterladen, wenn Sie Widerspruch gegen Ihre Kündigung einlegen möchten.

Weitere Informationen zum Thema Kündigung Bausparvertrag finden Sie hier:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/nachrichten/bausparkassen-kuendigen-vertraege-mit-hohen-zinsen-13370400.html

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article136572173/So-leidet-Schwaebisch-Hall-unter-den-Mini-Zinsen.html

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