KfW – Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige Förderung
Zum 01.07.2021 führt die KfW die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (Programme 261 und 262) ein, die die bestehenden KfW-Prgramme 151, 152 und 153 ablöst.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Zusammenhang viele Banken bereits ab Anfang/Mitte Juni keine „alten Anträge“ mehr annehmen.
Ab dem 01. Juli 2021 gelten die neuen KfW Programme BEG – Wohngebäude 261, 262. Die neuen Anträge werden erst ab 01.07.2021 angenommen.
Wichtig: Wie bisher gelten die Hinweise des BMWi zur Förderunschädlichkeit des Abschlusses von Liefer- und Leistungsverträgen vor Vorhabensbeginn unter Punkt 2.4 der FAQ´s. Anbei finden Sie den Link zu den Änderungen bei der KfW. Ferner haben wir Ihnen das Wichtige in einem PDF zusammengefasst.
Neu: Ab 01.07.2021 dürfen auch wir Ihnen den „Nachweis zur Aufnahme einer Finanzierungsberatung“ bestätigen. Bislang war das nur durch die Kreditinstitute möglich. Somit vereinfacht für Sie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
Laden Sie sich die aktuellen Infos in einem PDF herunter!