Erbschaftssteuer 2023
Die Bundesregierung hat im September dieses Jahres eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2022 auf den Weg gebracht. In der Gesetzesänderung gibt es unter anderem auch einen Passus „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung“ und hierin liegt die Ursache, dass sich die steuerliche Bewertung ändert. Das Verschenken/Vererben einer Immobilie kann viel teurer werden.
Die Änderungen können einschneidend sein, je nach Lage der Immobilie. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen, die neue Regelung gilt für alle Formen der Immobilie. Wir empfehlen trotz alledem überlegt und mit Umsicht die Vermögensnachfolge zu gestalten, denn bei einer Übertragung können Fehler gemacht werden. Zudem gibt es weiterhin interessante Steuergestaltungsmöglichkeiten, die es zu nutzen gilt.
Die Änderungen
Entscheidend sind drei Aspekte:
1. Sachwertfaktor, der sich erhöht.
Die Marktlage soll zukünftig abgebildet werden, d.h. am Ende wird Sachwertfaktor mit der Summe aus dem errechneten Restwert einer Immobilie und dem Bodenwert multipliziert. Je nach Region und Immobilie steigt dieser künftig um 0,3 und wird künftig 0,8 bis 1,8 betragen.
3. Die Nutzungsdauer einer Immobilie wird von 70 auf 80 Jahre angehoben. Dieser Aspekt wirkt restwerterhöhend und beeinflusst die Steuerlast negativ.
Ab Januar 2023 gilt ein Regionalfaktor, der in besonders angesagten Regionen hinzukommt. Der liegt z.B. in München aktuell bei 1,52.
Die Wirkung
Alle drei Faktoren wirken steuererhöhend. Wenn sich beispielsweise der Sachwertwertfaktor von 1,0 auf 1,4 erhöht, steigt die Bewertung eines Eigenheims von 576.000 auf 898.000 Euro im Jahr 2023. Dann waren bislang beim Verschenken an ein Kind aktuell rund 19.000 Euro Schenkungssteuer fällig (576.000 minus 400.000 Euro Freibetrag mal 11 Prozent Steuersatz). Ab Januar würden es hingegen fast 75.000 Euro sein. Das sind also mehr als 55.000 Euro Unterschied!
Jetzt kommt noch die Anhebung der Restlaufzeit der Immobilie hinzu und je nach Standort der Regionalfaktor. Es geht also um viel Geld.
Was ist zu tun?
Sollten Sie Ihre Immobilie noch schnell überschreiben wollen, gilt Eile. Sprechen Sie zügig mit Ihrem Steuerberater und bemühen Sie sich um einen Termin beim Notar. Aber bedenken Sie: Es gilt viel abzuwägen bei einem Schenkungsvertrag. Ein Schnellschuss kann dann für Sie belastender werden, als höhere Steuern.
Bei Regelungen wie Wohnrecht oder Nießbrauch gilt es Details zu bedenken, gerade auch wenn Sie im hohen Alter sind oder der zuletzt Versterbende alleine ist. Ferner sollte geregelt sein, was ist, wenn das beschenkte Kind vor den Eltern verstirbt, sich scheiden lässt oder insolvent wird.
Prüfen Sie, ob sich die Gesetzesänderung für Sie überhaupt wesentlich bemerkbar macht. Wer zum Beispiel ein Haus auf dem platten Land hat, muss sich in der Regel nicht verrückt machen lassen. Denn zwar steigt auch dort der Wert der Immobilie, der bleibt aber oft immer noch unter den 400.000 Euro Freibetrag. Also keine Panik!
Nutzen Sie unsere langjährige Expertise im Bereich der strategischen Vermögensplanung. Die Vermögensnachfolge, also das Thema Erben & Schenken ist seit vielen Jahren eines unser Beratungsschwerpunkte. Wir bieten engagierte Beratung aus einer Hand, d.h. wir arbeiten mit erfahrenen Fachanwälten im Erbrecht ebenso langjährig zusammen wie mit Steuerberatern. Gemeinsam finden wir nachhaltige und verlässliche Lösungen.
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Herzliche Grüße aus Traunstein
BergWERTE Finanzkanzlei GmbH